Einleitung Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber Aufzeichnungen einer offenen Videoüberwachung, die rechtswidrige Handlungen eines Arbeitnehmers zeigen, nicht sofort auswerten oder löschen muss. Sachverhalt: Die Klägerin war angestellte Verkäuferin in einem kleinen Tabak- und Zeitschriftengeschäft mit angeschlossener Lottoannahmestelle des Beklagten (der Arbeitgeber). Der Arbeitgeber hatte in dem Laden eine offene Videoüberwachung installiert, um sein …
BAG: Offene Videoüberwachung – Anhörung auf VerdachtskündigungRead More