Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen umfangreicher privater Nutzung des Internets am Arbeitsplatz rechtmäßig sei. Dabei entschied es auch, dass die Auswertung der Browserprotokolle ein zulässiges Beweismittel sei. Sachverhalt Der Kläger in dem Verfahren war ein Programmierer. Er war angestellt bei einem Unternehmen, das Webdesign, Social Media und Online-Marketing …
Landesarbeitsgericht Köln: Private Internetnutzung kann Kündigung rechtfertigenRead More