Mitteilung von Dona Carmen Die Prostituiertenvereinigung Dona Carmen hat mitgeteilt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde wegen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes für unzulässig erklärt hat. Die Entscheidung erging durch einen Einzelrichter. Die Pressemitteilung nimmt dazu Stellung, warum aus Sicht von Dona Carmen die Beschwerde für unzulässig erklärt worden ist. Ich halte diese Erklärung …
EGMR weist Beschwerde wegen des Prostituiertenschutzgesetzes abRead More