OVG Berlin-Brandenburg: Kein Auskunftsanspruch Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Antragstellerin keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Honorars der Anwaltskanzlei hätte, die die Bundesregierung in zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte. Einem solchen Anspruch stehe das anwaltliche Berufsgeheimnis entgegen. Sachverhalt 2011 war die Atomkraftgegnerin Cecile Lecomte in Gewahrsam genommen worden, um …