LG – Heidelberg, Urteil vom 06.02.2020 – 4 O 6/19 Sachverhalt Der Kläger war ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft. Als diese Insolvenz anmeldete wurde der Kläger zum Insolvenzverwalter bestimmt. Mit seiner Klage wollte der Kläger umfassende Auskünfte, unter anderem über die E-Mail Korrespondenz innerhalb eines bestimmten Zeitraums, erlangen. Als Rechtsgrundlage für diesen Auskunftsanspruch berief sich …
Kein Auskunftsanspruch nach DSGVO bei zu hohem AufwandRead More