Leitsätze: Der Arbeitnehmer kann im Klageweg verlangen, dass die Arbeitgeberin ihm „eine Kopie seiner personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten, die Gegenstand der von ihr vorgenommenen Verarbeitung sind“, zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer hat weiterhin ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in Vorgänge im Hinweisgebersystem der Arbeitgeberin, die ihn betreffen. Sachverhalt: Der Kläger war eine Führungskraft in der …
Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in die Personalakte – ArbG Stuttgart 17 Sa 11/18Read More