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Wirtschaft und Menschenrechte

Hintergrund – die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen

Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns für Menschenrechte


Unternehmen haben erheblichen Einfluss darauf, in welchem Umfang Menschen in den Genuss ihrer Menschenrechte kommen. Dieser Einfluss resultiert beispielsweise aus den Arbeitsbedingungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten, aus den Folgen ihrer Tätigkeit für die Umwelt und aus der Einflussnahme auf politische Entscheidungen.

In entwickelten Industrieländern und Demokratien sorgen differenzierte Gesetze und Regeln dafür, dass Unternehmen bestimmte Standards wahren . Dagegen unterliegt die Tätigkeit von Wirtschaftsunternehmen in Ländern mit wenig gefestigten staatlichen Institutionen de facto of nur geringen Beschränkungen. Auch wenn es hier Regelungen über Arbeitsbedingungen, Sicherheitsstandards etc. gibt, sind Behörden doch oft nicht gewillt oder in der Lage, die Gesetze auch durchzusetzen.

Selbstverpflichtung oder bindendes Recht

Deshalb gibt es bereits seit längerer Zeit eine Diskussion darüber, wie die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen international geregelt werden kann. Grundsätzlich stehen sich hier zwei Ansätze gegenüber: Die einen befürworten rechtlich verbindliche Regeln über die Verantwortung von Unternehmen für die Folgen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Danach sollen Bestimmungen darüber, wie Unternehmen den Schutz von Menschenrechten in ihrer Einflusssphäre gewährleisten im internationalen Recht verankert werden, gekoppelt mit Sanktionen oder Schadensersatzpflichten.

Andere befürworten eine freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen. Die Anhänger dieser Lösung befürworten eine Art von Verhaltenskodex für Unternehmen. Dieser soll eine Richtschnur sein, aber keine rechtlich durchsetzbaren Regeln enthalten. Seine Einhaltung sollen die Unternehmen selbst gewährleisten – wegen ihres gesteigerten Bewusstseins über ihre soziale Verantwortung und aufgrund des Drucks der Konsumenten, die bei ihren Kaufentscheidungen zunehmend darauf achten, unter welchen Bedingungen Waren produziert werden.

Zunächst hat sich die Fraktion derjenigen durchgesetzt, die rechtliche verbindliche Regeln ablehnen und auf Selbstverpflichtung setzen. Die Vereinten Nationen verabschiedeten die UN-Richtlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business und Human Rights). Diese sehen zwar eine Verpflichtung von Unternehmen vor, Menschenrechte zu respektieren. Sie begründen aber keine Verantwortung nach internationalem Recht für die Unternehmen und beinhalten weder Regelungen über Sanktionen noch Schadensersatzpflichten.

Es mehren sich aber die Stimmen, die derartige allgemeine Bekenntnisse zur Verantwortung von Unternehmen für unzureichend halten. Die einen befürworten unter dem Schlagwort „smart mix“ eine Mischung aus konkreten, rechtlich verbindlichen Regeln für bestimmte Aspekte der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen und einem selbstauferlegten Verhaltenskodex.

Andere fordern eine weitgehende Verankerung menschenrechtlicher Pflichten für Unternehmen im internationalen Recht. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen arbeitet derzeit am Entwurf eines Dokuments, das derartige Pflichten festschreiben soll. Darüber hinaus gibt es auch auf der Ebene der Nationalstaaten zahlreiche Initiativen, Pflichten für Unternehmen im Bereich der Menschenrechte zu verankern.

Steigende rechtliche Anforderungen

Wohin diese Initiativen führen werden, bleibt abzuwarten. Es gibt erhebliche Widerstände einiger Industriestaaten gegen den Versuch, menschenrechtliche Pflichten von Unternehmen in das internationale Recht aufzunehmen.

Unabhängig davon versuchen aber häufig auch Aktivisten, Nichtregierungsorganisationen und Opfer, Wege zu finden, um Unternehmen nach geltendem Recht für Verstöße gegen Menschenrechte juristisch zur Verantwortung zu ziehen.

Unser Angebot im Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“

In-house Schulungen und Trainings zum Thema Menschenrechte

Ein wichtiger Schritt für Unternehmen, ihrer Pflicht gerecht zu werden, Menschenrechte zu respektieren, besteht darin, die Sensibilität von Mitarbeitern für das Thema zu erhöhen. Durch eine Schulung können Mitarbeiter mit wichtigen Konzepten im Bereich der Menschenrechte und menschenrechtlichen Fragestellungen vertraut gemacht werden.

Vorträge

Zu unserem Leistungsangebot gehören Vorträge zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und zur juristischen Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverstöße

Juristische Beratung zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen

Immer häufiger versuchen Betroffene, das geltende Recht auszunutzen um Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Holger Hembach berät zu den Erfolgsaussichten entsprechender Klagen.

Konzeption und Durchführung von Projekten zur Förderung von Menschenrechten

Unternehmen, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und bestimmte Probleme gezielt angehen wollen, beraten wir bei der Konzeption entsprechender Projekte.

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