Rechtsanwalt Holger Hembach hielt am 26.11.2018 einen Vortrag zum Thema „Die Bedeutung der EMRK für die Rechtspraxis in Bosnien-Herzegovina“ in Banja Luka. In Bosnien-Herzegovina erklärt die Verfassung die EMRK für direkt anwendbar. Die Teilnehmer diskutierten vor allem die systematische Herangehensweise bei der Prüfung von Rechten, die die EMRK garantiert.
Das Seminar wurde von der Akademie für Richter und Staatsanwälte in Zusammenarbeit mit der deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) durchgeführt. Die IRZ verbindet eine langfristige Partnerschaft mit verschiedenen Einrichtungen der bosnischen Justiz, darunter auch die Akademie für die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten.
Die Teilnehmer waren vor allem junge bosnische Richter. Als Co-Referent trat Prof. Dr. Meskic auf, der einen Überblick über europarechtliche Fragen gab.