LG Heidelberg – Urteil vom 6.2.2020 Az 4 O 6/19 Es besteht kein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegen die verarbeitende Stelle, wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist. Das hat das Landgericht Heidelberg Anfang des Jahres entschieden. Sachverhalt Bei dem Kläger handelt es sich um ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Aktengesellschaft, welche Insolvenz anmeldete und den Beklagten …
Kein Auskunftsanspruch bei unverhältnismäßigem ArbeitsaufwandRead More